SIGEKO Bedarf

Wann benötigen Sie einen SIGEKO- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator?

 

Auf der Grundlage des Arbeitschuzgesetzes (ArbSchutzG), der Baustellenverordnung (BaustellV) ist der Arbeitgeber verpflichtet alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Abeit zu treffen. Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SIGEKO) zu bestellen.

 

Ihr Nutzen:

  • Sie minimieren Gefährdungs- und Haftungsrisiken am Bau
     
  • Sie erfüllen die gesetzliche Baustellenverordnung (BaustellV) entsprechend den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchutzG) von der Planung bis zur Beendigung der Baumaßnahme und falls erforderlich für eine sichere Durchführung von späteren Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an dem Bauwerk
     

  • Sie dokumentieren die Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Umsetzung der einschlägigen Verordnungen

Projektleitung

Ulrich Hübner, Dipl. Ing. (FH)

Hirschbergstraße 16

71543 Wüstenrot
 

Fon    07945 9439844

Fax    07945 9439833

Mobil  0176 23774161

Mail:   u.huebner

          @die-bauingenieure.net

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