Auf der Grundlage des Arbeitschuzgesetzes (ArbSchutzG), der Baustellenverordnung (BaustellV) ist der Arbeitgeber verpflichtet alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Abeit zu treffen. Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SIGEKO) zu bestellen.
Ihr Nutzen:
Sie erfüllen die gesetzliche Baustellenverordnung (BaustellV) entsprechend den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchutzG) von der Planung bis zur Beendigung der Baumaßnahme und
falls erforderlich für eine sichere Durchführung von späteren Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an dem Bauwerk
Sie dokumentieren die Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Umsetzung der einschlägigen Verordnungen